Antidumpingmaßnahmen wurden vom Handelsministerium für die abschließende Überprüfung importierter Edelstahlknüppel und warmgewalzter Edelstahlplatten/-spulen aus der EU, dem Vereinigten Königreich, Südkorea und Indonesien eingeleitet
Jul 23, 2024
Am 22. Juli 2019 veröffentlichte das Handelsministerium die 31. Bekanntmachung des Jahres 2019 und beschloss, Antidumpingzölle auf importierte Edelstahlknüppel und warmgewalzte Edelstahlplatten/-Coils mit Ursprung in der EU, Japan, Südkorea und Indonesien zu erheben ab dem 23. Juli 2019 und nahm die von POSCO vorgeschlagene Preisverpflichtung an. Die Antidumpingzollsätze sind wie folgt: EU-Unternehmen 43,0 %, japanische Unternehmen 18,1 %–29,0 %, südkoreanische Unternehmen 23,1 %–103,1 %, indonesische Unternehmen 20,2 %. Die Umsetzungsfrist für die Antidumpingzölle und die Preisverpflichtung beträgt 5 Jahre.
Am 20. November 2020 veröffentlichte das Handelsministerium die 55. Bekanntmachung des Jahres 2020 und beschloss, eine Überprüfung des Dumping- und Dumpingspannenzeitraums für die Antidumpingmaßnahmen durchzuführen, die für importierte Edelstahlknüppel und warmgewalzte Edelstahlplatten gelten. Spulen, hergestellt von Guangqing Nickel Industry Co., Ltd. aus Indonesien. Am 18. November 2021 gab das Handelsministerium auf Ersuchen von Guangqing Nickel Industry Co., Ltd. aus Indonesien die 38. Bekanntmachung des Jahres 2021 heraus, mit der die Überprüfungsuntersuchung dieses Zeitraums eingestellt wurde.
Am 29. Januar 2021 veröffentlichte das Handelsministerium die 3. Bekanntmachung des Jahres 2021. Der Bekanntmachung zufolge gelten nach dem Ende der Brexit-Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 weiterhin die zuvor auf der EU umgesetzten Handelserleichterungsmaßnahmen sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich, wobei der Umsetzungszeitraum unverändert bleibt; Bei neuen Handelserleichterungsuntersuchungen und Überprüfungsverfahren gegen die EU, die nach diesem Datum eingeleitet werden, wird das Vereinigte Königreich nicht mehr als Mitgliedsstaat der EU behandelt.
Am 9. November 2023 veröffentlichte das Handelsministerium die 46. Bekanntmachung des Jahres 2023 und beschloss, den ursprünglichen Antidumpingfall erneut zu untersuchen und die Ergebnisse und Empfehlungen des Berichts der Expertengruppe zum Streitfall „China – Antidumping“ umzusetzen Maßnahmen zu Edelstahlprodukten aus Japan“ durch die Streitbeilegungsstelle der Welthandelsorganisation. Am 8. Mai 2024 veröffentlichte das Handelsministerium die 19. Bekanntmachung von 2024, in der es beschloss, die Umsetzung von Antidumpingmaßnahmen gemäß der 31. Bekanntmachung des Handelsministeriums von 2019 fortzusetzen.
Am 15. April 2024 erhielt das Handelsministerium den endgültigen Überprüfungsantrag für Antidumpingmaßnahmen, der von Taigang Stainless Steel Co., Ltd. aus Shanxi, Taigang Xinhai Stainless Steel Co., Ltd. aus Shandong und Baosteel Desheng Stainless Steel eingereicht wurde Co., Ltd. im Auftrag der chinesischen Edelstahlindustrie. Die Antragsteller beantragten, das Vereinigte Königreich in den Kreis der in dieser Überprüfung untersuchten Länder (Regionen) einzubeziehen. Die Antragsteller argumentierten, dass bei einer Aufhebung der Antidumpingmaßnahmen das Dumping von importierten Edelstahlbarren und warmgewalzten Edelstahlplatten/-coils aus der EU, dem Vereinigten Königreich, Südkorea und Indonesien nach China anhalten oder erneut auftreten könnte Der Schaden für die chinesische heimische Industrie könnte anhalten oder erneut auftreten, und forderte das Handelsministerium auf, eine abschließende Überprüfung der importierten Edelstahlknüppel und warmgewalzten Edelstahlplatten/Coils aus der EU, dem Vereinigten Königreich, Südkorea und Indonesien durchzuführen und die Antidumpingmaßnahmen aufrechtzuerhalten, die für importierte Edelstahlknüppel und warmgewalzte Edelstahlplatten/Coils aus der EU, dem Vereinigten Königreich, Südkorea und Indonesien eingeführt wurden. Der Antrag wurde von Guangxi Beibu Gulf New Material Co., Ltd., Guangxi Beibu Gulf Metal Co., Ltd., Ansteel LianZhong (Guangzhou) Stainless Steel Co., Ltd. und der Edelstahlabteilung der Jiu Steel Group Hongxing Iron unterstützt und Steel Co., Ltd. Die Antragsteller reichten keinen endgültigen Überprüfungsantrag für die Antidumpingmaßnahmen ein, die für die aus Japan eingeführten Knüppel und warmgewalzten Edelstahlplatten/Coils aus rostfreiem Stahl gelten.
Gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Antidumpingverordnungen der Volksrepublik China hat das Handelsministerium die Qualifikationen der Antragsteller, die relevante Situation der untersuchten Produkte und der gleichen Art inländischer Produkte sowie die Einfuhrsituation überprüft die untersuchten Produkte während des Umsetzungszeitraums der Antidumpingmaßnahmen, die Möglichkeit eines Anhaltens oder erneuten Auftretens des Dumpings, die Möglichkeit eines Anhaltens oder erneuten Auftretens von Schäden und andere relevante Beweise. Die vorliegenden Beweise zeigen, dass die Antragsteller die Bestimmungen der Artikel 11, 13 und 17 der Antidumpingverordnungen der Volksrepublik China hinsichtlich der Branche und ihrer Repräsentativität erfüllen und qualifiziert sind, den Antrag im Namen des chinesischen Edelstahls zu stellen Stahlknüppel- und warmgewalzte Edelstahlblech-/Spulenindustrie. Die Ermittlungsbehörde geht davon aus, dass die Behauptungen der Antragsteller und die vorgelegten Anscheinsbeweise den Voraussetzungen für die Einreichung einer abschließenden Prüfung genügen.
Gemäß Artikel 48 der Antidumpingverordnung der Volksrepublik China beschloss das Handelsministerium, die abschließende Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen für eingeführte Knüppel und warmgewalzte Edelstahlplatten/-coils aus rostfreiem Stahl einzuleiten mit Ursprung in der EU, dem Vereinigten Königreich, Südkorea und Indonesien ab dem 23. Juli 2024. Die relevanten Angelegenheiten werden hiermit wie folgt bekannt gegeben:
Notiz: Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den offiziellen Bekanntmachungen des Handelsministeriums.
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